Situation | |
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Segelfahrzeug A: | rwK = |
Segelfahrzeug B: | rwK = |
Windrichtung: |
KVR Gefahr eines Zusammenstoßes: |
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1) | Wer ist ausweichpflichtig? |
2) |
Wer ist dann Kurshalter?
Was sind seine Pflichten? |
3) | Und was ändert sich nachts? |
Terminologie
KVR Kollisionsverhütungsregeln
Die Fahrzeuge müssen ausweichen:
1) Maschinenfahrzeuge
2) Segelfahrzeuge
3) Fischereifahrzeuge
4) manövrierunfähig / -behindert
5) tiefgangbehindert
Und ggfs. muss ein Segelfahrzeug
natürlich einem anderen ausweichen.
Segelfahrzeuge untereinander:
Maschinenfahrzeuge untereinander:
Maßnahmen des Kurshalters:
Schallsignale: |
5 kurze Töne
= Zweifel- und Gefahrensignal KVR Regel 34 d |
SeeSchStrO Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung
Was ist überhaupt die Idee der SeeSchStrO?
Einen Hinweis gibt die 3-dimensionale Visualisierung des Subsidiaritätsprinzips.
Wenn Dir meine Programme für die Sportschifffahrt hilfreich sind, oder wenn Dir meine Vorträge bzw. Schulungen gefallen haben, dann bitte ich Dich um eine Spende für die Seenotretter.
Vielen herzlichen Dank im Voraus,
Harald Blazy