Nachtfahrten

Verhütung von Havarien

Fahrzeuge wie z. B. Trawler, Treibnetzfischer, Minenräumer und Lotse erkennt man nachts anhand ihrer Lichterführung. Den Grundsitzer kann man anhand seiner beiden roten Rundumlichter vom Ankerlieger unterscheiden.

Die beiden häufigsten prüfungsrelevanten Kennzeichnungen sind manövrierunfähig und manövrierbehindert.

Mit Hilfe dieser App kann man die verschiedenen Lichterführungen horizontal drehen, so dass man sie aus allen Perspektiven betrachten kann. Dabei gilt es zu beachten, dass es unterschiedliche Lichter gibt.

Das Lernprogramm wird durch die untenstehenden Bilder von Sichtzeichen vervollständigt. Näher ausgearbeitet sind die Bilder in der Galerie.

Animation

Könige aller Lichter: Schleppzugbei 10 Strich BauplattformTaucher
  QuizLösungLernen

Beispiele

Vor dem Drehen sich immer fragen:

  • Welche Lichter sind Topplichter?
  • Und welche sind Rundumlichter?


Details

Sektoren

Es gibt folgende Lichter KVR Regel 21:

Sektorenwinkel
Rundumlichter: 360° 32 Strich
Topplichter: 225° 20 Strich
Seitenlichter: 112,5° 10 Strich
Hecklicht: 135° 12 Strich

1 Strich: Winkel der 32-teiligen Kompassrose

Lichter


Ohne/mit Fahrt durchs Wasser

Die nach der KVR-Hierarchie KVR Regel 18 schwächsten Verkehrsteilnehmer schalten ihre Positionslichter erst bei Fahrt durchs Wasser ein:

  • fischende Fahrzeuge
  • manövrierunfähige Fahrzeuge
    (immer ohne Topplichter)
  • manövrierbehinderte Fahrzeuge

Anmerkungen

Eselsbrücken

Gedächtnisstützen:

  • Lotse:   Weiß über Rot
    Assoziation: weiße Mütze, rote Nase. KVR Regel 29 a i
  • Manövrierbehindert:   RotWeißRot
    Spruch: "RWR - ich bin ein Arbeitsboot."
    Art des Einsatzes: Bagger, Kabelleger, Schlepper KVR Regel 27 b i
  • Maschinenfahrzeuge ab 50 m:   2 Topplichter
    1) Lage von großen Schiffen erkennbar.
    2) Wie Richtfeuer: vorderes niedriger
    3) Unter 50 m:  2. Topplicht optional KVR Regel 23 a ii
  • Grundsitzer:
    = "manövrierunfähiger Ankerlieger" KVR Regel 30 d i

Fischende Fahrzeuge

Es gibt 2 Arten KVR Regel 26:

Fischereifahrzeuge
1 Tawler nicht trawlend
2 GrünWeiß RotWeiß
3 ein Topplicht
(Länge > 50 m)
ohne Topplicht
4 Schleppnetz Treibnetz
=> Treibnetzfischer
5 FdW "keine FdW"
6 aktive passive Fischerei
7 z. B. Hamenfischerei
(via Gewässerströmung)

Merkregeln

Trawlt er, oder trawlt er nicht?

  • Trawler:   Ja => Grün über Weiß
    Ein Trawler zieht ein Netz und
    fährt chaotisch Fischschwärmen hinterher. KVR Regel 26 b
  • Treibnetzfischer:   Nein => Rot über Weiß
    Ein nicht trawlender Fischer hat ein Treibnetz
    und ist nicht ziehend. KVR Regel 26 c
  • Segler:   Nein => Rot über Grün
    Ein Segler darf optional Rot über Grün führen, solange er nicht unter Motor fährt. KVR Regel 25 c

Segelfahrzeuge unter 20 m

Vermeintlicher Nachteil der Dreifarbenlaterne:

KVR Regel 25 c - Rot über Grün

KVR

Kollisionsverhütungsregeln

Lichter und Signalkörper KVR Regel 27

SeeSchStrO

Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung

Lichter und Signalkörper

Taucher

Beim Baggern oder bei Unterwasserarbeiten muss das Fahrzeug Lichter und Signalkörper führen, die die Seite mit Behinderung und die Passierseite kenntlich machen KVR Regel 27 d.

Ist das Fahrzeug dafür zu klein, müssen rot-weiß-rote Rundumlichter gezeigt werden wie auch die Flagge A des internationalen Signalbuchs als Tafel KVR Regel 27 e.

Sind Taucher im Einsatz, ist natürlich eine Geschwindigkeitsbeschränkung via SeeSchStrO geboten. Als Krönung gibt es noch das orange Rundumlicht bzw. Funkellicht (Bilder).

Schlepper

Ein schleppendes Maschinenfahrzeug muss 2 Topplichter senkrecht übereinander führen. Ist der Schleppzug länger als 200 m (Distanz Heck vom Schlepper bis Heck des letzten Anhangs), so müssen 3 Topplichter geführt werden KVR Regel 24 a.

Schlepper und Anhänge müssen jeweils einen Rhombus führen, wenn der Schleppzug länger als 200 m ist KVR Regel 24 e iii.

Ist das schleppende Maschinenfahrzeug samt Anhang erheblich behindert, vom Kurs abzuweichen, muss es Lichter und Signalkörper der Manövrierbehinderung führen KVR Regel 27 c.

Funkellichter

Arbeitet man sich in eine neue Thematik ein, gibt es nichts Besseres als Wiederholungen. Folglich sind Lichterführungen Bestandteil des Schifffahrtsrechts bei allen 3 Schifferscheinen. Für den Sporthochseeschifferschein SHS kommen 2 neue Lichter hinzu:

Ein Luftkissenfahrzeug in nicht wasserverdrängender Fahrt muss zusätzlich ein gelbes Funkellicht führen KVR Regel 23 b.

Ein Bodeneffektfahrzeug bei Start, Landung und oberflächennahem Flug muss zusätzlich ein rotes Funkellicht führen KVR Regel 23 c.

Maschinenfahrzeuge

 

Überblick


  • Grundsitzer = "manövrierunfähiger Ankerlieger"
  • Manövrierunfähig immer OHNE Topplichter KVR Regel 27 a

Bilder

Maschinenfahrzeug

2 Topplichter: Länge "vermutlich" über 50 m

Lotsenfahrzeug

Lotsenhaus Seemannshöft (VTS dahinter)

Verkehrszentrale

VTS = Vessel Traffic Service

 

Schlepper am Heck

Sektorengrenze Seitenlicht-Hecklicht (112,5°)

Schlepper am Bug

2 Topplichter senkrecht übereinander

Geschwindigkeitsbeschränkung

Museumshafen Oevelgönne: Weiß-Rot-Weiß

Signalkörper

Maschinenfahrzeug in Fahrt

Segel unter Motor: Kegel - Spitze unten -
KVR Regel 25 e

Ankerlieger

Ankerball einer Segelyacht
KVR Regel 30 a i

Fischereifahrzeug

Stundenglas: 2 Kegel - spitzen zueinander
KVR Regel 26

Binnen

Stillliegende Fähre

Weißes Rundumlicht

Freifahrende Fähre

Rundumlichter GrünWeiß mit Bb-Seitenlicht

Binnen und See

Eine Gierseilfähre ist durch ein langes Drahtseil am Ufer befestigt. Daher entfallen bei der Überfahrt die Positionslichter.

 

www.harald-blazy.de/segelapps/
lichterfuehrungen.html

 

Seenotretter

DGzRS


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Harald Blazy

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