Der Umgang mit pyrotechnischen Seenotsignalmitteln ist vielseitig. Ein Befähigungsnachweis ist erforderlich. Der Fachkundenachweis FKN umfasst u. a. Signalraketen und Rauchtöpfe.
Der Sachkundenachweis SKN hingegen enthält den FKN und ist eine Erweiterung zur Signalpistole. Aufgrund unklarer Rechtslage ist der SKN zur Ländersache geworden.
Fragenkatalog interner Link | |
Fragenkatalog gemäß § 7 WaffG
Stand: 15.09.2020 |
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Quelle externer Link |
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www.bva.bund.de
Bundesverwaltungsamt |
Stichpunkte
www.harald-blazy.de/segelapps/
skn.html