Übersicht

 

Schifffahrtsrecht

Gemäß den Kollisionsverhütungsregeln KVR ist man dazu verpflichtet, auf seinem Fahrzeug ein Radargerät zu benutzen, sofern dies vorhanden und betriebsfähig ist, um einen Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug zu vermeiden:

Im Schadensfall wird ein Verstoß als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt.

Das Radarplotten wird beim zweiten und dritten Schifferschein SSS und SHS im Fach Schifffahrtsrecht geprüft. Beim SHS muss man auch Ausweichmanöver benennen.

Darstellungen

In der Mitte der Radarspinne befindet sich das eigene Fahrzeug A. Um die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes mit dem gegnerischen Fahrzeugs B beurteilen zu können, gibt es zwei verschiedene Darstellungen:

  • relative Bewegung
    Betrachtet wird die relative Bewegung des Fahrzeugs B in Bezug zu unserem Fahrzeug A.
  • absolute Bewegung
    Hier werden von Fahrzeug B die tatsächliche Geschwindigkeit vB und der Kurs KB berechnet.

Die Radarspinne selber hat zwei Ausrichtungen:

  • North Up  (NU)
    Norden ist oben, wie auf der Seekarte.
    Die Peilungen sind rechtweisend.
  • Head Up  (HU)
    Hier hingegen zeigt die Kielrichtung nach oben. Auf der Radarspinne kann man dann die Seitenpeilungen ablesen.

Abkürzungen


 

Berechnungen

Relative Bewegung

Berechnung relativer Größen:


Absolute Bewegung

Berechnung absoluter Größen:


Arbeitsschritte

Zur Veranschaulichung

 
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© Harald Blazy